Dienstag, 10. Januar 2006

Quads und Helmpflicht

Quad-Fahrern war das Tragen eines Schutzhelmes bisher nur staatlich empfohlen und keine Pflicht. Ein neuer Bundesratsbeschluss verpflichtet nun ab dem 21.12.2005 das Tragen eines Helms, bei der Nutzung eines Quads (gesetzliche Helmpflicht). So wird in der 40. Verordnung beschrieben „Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.“. Dies gilt mit sofortiger Wirkung. Somit werden Fahrer von Quads mit „Roller- und Motorradfahrern gleichgestellt“, so schreibt der ADAC.
Die Helmindustrie hat frühzeitig sich auf den Quad-Helm Markt eingestellt und bietet einige günstige bzw. hochwertige Helm Model an.